Wie Wettbewerbsbehörden KI einsetzen – und was das für Unternehmen bedeutet

Dass Wettbewerbsbehörden in ihrer Fallarbeit künstliche Intelligenz einsetzen, wird seit einiger Zeit berichtet. Aber wie? Für welche Anwendungsfälle? Und was bedeutet das für Unternehmen? Ein neuer behördenübergreifender Bericht der Stanford-Initiative Computational Antitrust gibt darüber Aufschluss: 30 Wettbewerbsbehörden beschreiben darin selbst, welche Werkzeuge sie einsetzen und was diese ihnen ermöglicht haben. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Anwendungsfälle und darüber, was in Österreich und bei der Europäischen Kommission passiert.

Die Antwort in Kürze: Der Einsatz reicht vom Aufspüren von Kartellen über die Auswertung beschlagnahmter Unterlagen und die Verfolgung vertikaler Preisbindung bis in die Fusionskontrolle. Immer mehr Wettbewerbsbehörden setzen KI in immer mehr Anwendungsbereichen ein und es besteht ein Austausch zwischen den Behörden, welche Anwendungen sich bewähren.

Kartellrecht

Aufdeckung in öffentlich verfügbaren Daten. Behörden durchsuchen laufend Daten, die öffentlich sind – Erzeugerpreisindizes, Preise aus Online-Shops und Vergleichsportalen, Tankstellenpreise, amtliche Statistiken – und lassen nun verstärkt statistische Modelle darin nach Mustern suchen, die sich – nach Ansicht der Behörden – mit Wettbewerb schwer erklären lassen. Dazu zählen beispielsweise Preisbewegungen, die nicht durch Kosten, Wechselkurse oder Nachfrage begründbar sind oder eine ungewöhnlich geringe Preisstreuung bei gleichzeitig hohen Margen. Dabei werden große Datenmengen mit KI auf Auffälligkeiten durchsucht, diese Auffälligkeiten markiert und von Mitarbeitern anschließend händisch nachgeprüft. Die brasilianische Behörde überwacht auf diese Weise etwa die lokalen Kraftstoffmärkte, was 2025 zu mehr als zwanzig Durchsuchungsbeschlüssen bei Tankstellen führte.

Auswertung beschlagnahmter Unterlagen. Nach Hausdurchsuchungen fallen E-Mails, Chatverläufe und Mobilgerätedaten in einer Menge an, die bisher nur über Stichwortsuchen und mit entsprechendem Personaleinsatz durchgesehen werden konnte. Neue Werkzeuge ordnen diese Bestände nach Kommunikationsbeziehungen, erschließen fremdsprachige Dokumente und markieren jene, die bekannten Verhaltensmustern entsprechen – etwa Preisabsprachen, Marktaufteilung oder Informationsaustausch. Die litauische Behörde hat ein solches System erprobt: In zwei Verfahren mit fragmentierter Beweislage fand es nach eigenen Angaben binnen einer Woche den Großteil dessen, wofür die Sachbearbeiter sonst Monate gebraucht hätten.

Vertikale Preisbindung. Endkundenpreise im Online-Handel lassen sich über längere Zeiträume automatisch erfassen. Weicht ein Händler über Monate nie von der Preisempfehlung des Herstellers ab, haben mehrere Händler immer dieselben Preise oder verändern mehrere Händler gleichzeitig ihre Preise, kann das ein Anzeichen für kartellrechtswidriges Verhalten sein. Die lettische Behörde hat auf dieser Grundlage erstmals ein Verfahren eröffnet, das allein auf selbst erhobenen Preisdaten beruhte. Es führte im April 2026 zu einer Entscheidung wegen der kartellrechtswidrigen Festsetzung von Wiederverkaufspreisen. Betroffen war der Vertrieb von JURA-Kaffeemaschinen: Der baltische Exklusivdistributor hatte seine als unverbindlich bezeichneten Preisempfehlungen über Jahre als Mindestpreise durchgesetzt, die Preise der Händler überwacht und auf deren Einhaltung gedrängt. Gegen ihn und zwei Händler wurden Geldbußen von insgesamt rund 512.000 EUR verhängt. Dasselbe Instrument löste auch Verfahren gegen die größten lettischen Lebensmitteleinzelhändler aus. Auch die tschechische und die slowakische Behörde betreiben ein solches Preismonitoring.

Vergabeverfahren

Wie das Screening funktioniert. Wettbewerbsbehörden haben begonnen, Daten aus Vergabeverfahren – Bieter, Angebote, Preise, Produkte und Angebotsunterlagen – strukturiert zu speichern und mit KI auf Auffälligkeiten zu durchsuchen. Solche Auffälligkeiten können etwa der Abstand zwischen bestem und zweitbestem Angebot, die Streuung der unterlegenen Gebote, die Rotation der Zuschläge an verschiedene Bieter über Regionen oder Jahre hinweg oder die Frage sein, welche Bieter regelmäßig gemeinsam oder nie gegeneinander antreten. Verfahren und Branchen werden dabei nach Auffälligkeiten vorsortiert und anschließend von Sachbearbeitern händisch geprüft.

Was dabei herauskommt. Derartige Screenings in Vergabeverfahren werden mittlerweile unter anderem in der Türkei, Kroatien, Dänemark, der Schweiz und Spanien eingesetzt. In der Schweiz wurde etwa ein rotierendes Bieterkartell im Straßenbau ohne vorherigen Hinweis allein über die Auswertung von Ausschreibungsdaten entdeckt und später auch vor Gericht nachgewiesen.

Die Dokumentenspur. Neben inhaltlichen Auffälligkeiten der eingereichten Angebote wird teilweise auch der Entstehung der Angebotsdokumente nachgegangen. Verglichen werden die Metadaten der Angebote, identische Formulierungen und gemeinsame Fehler sowie die IP-Adressen, von denen aus eingereicht wurde. Die brasilianische Behörde hat gemeinsame Dokumentenherkunft und geteilte digitale Infrastruktur bei vermeintlich unabhängigen Bietern bereits nachgewiesen. Auf dieser Grundlage erwirkte sie Durchsuchungsbeschlüsse gegen zwölf Unternehmen und leitete im Dezember 2025 ein förmliches Verfahren gegen 16 Unternehmen und 15 natürliche Personen ein; betroffen war ein Auftragsvolumen von geschätzt 2,2 Mrd. USD.

Fusionskontrolle

Nicht angemeldete Zusammenschlüsse. Mehrere Behörden suchen inzwischen aktiv nach Transaktionen, die ihnen nicht gemeldet wurden. Die Ansätze ähneln einander: Einerseits werden staatliche Register im Hinblick auf Eigentümerwechsel durchsucht, andererseits werden Presseberichte und Mitteilungen von Unternehmen überwacht und mit Umsatzdaten grob vorgeprüft. Die lettische Behörde stieß auf diese Weise 2025 auf 30 Fälle, die ihr nicht angemeldet worden waren und prüfte, ob das Durchführungsverbot verletzt wurde.

Was machen Österreich und die Europäische Kommission?

Die BWB. Die Bundeswettbewerbsbehörde berichtet, die 2024 eingerichtete Abteilung für Forensik, Datenanalyse und KI habe eine eigene Plattform zur Sichtung großer Mengen digitaler Beweismittel entwickelt. Der erste Schwerpunkt liege auf der Analyse von E-Mail-Kommunikation und „komplexen Kommunikationsnetzwerken“ (d.h. von Material, das im Rahmen von Durchsuchungen sichergestellt wurde), in einer späteren Stufe sollen weitere Kanäle einschließlich Instant-Messaging-Daten erfasst werden, soweit diese rechtmäßig erlangt wurden. Zweitens laufe ein auf mindestens ein Jahr angelegtes Vorprojekt zur Evaluierung einer künftigen eDiscovery-Plattform, besetzt mit Juristen, Ökonomen, Fallbearbeitern und Forensikern, das sicherstellen solle, dass die spätere Lösung den Anforderungen aller Bereiche der Behörde entspricht. Drittens sei ein Prototyp einer internen Datenanalyse-Plattform erfolgreich getestet worden, der frühere Zusammenschlussentscheidungen nach Marktsegment auffindbar macht und Eigentümeranalysen grafisch darstellt. Die BWB hat in der Vergangenheit auch schon berichtet, öffentliche Datenquellen systematisch zur proaktiven Aufdeckung kartellrechtswidriger Verhaltensweisen auszuwerten. Zudem finden Gespräche zwischen der BWB und anderen öffentlichen Stellen zum Aufbau einer Datenbank zur Auswertung von Angebotsdaten in Vergabeverfahren statt, um Bieterabsprachen besser aufdecken zu können.

Die Europäische Kommission. Die Kommission ist weltweit eine der Vorreiterinnen beim Einsatz von algorithmischen bzw. KI-basierten Screenings und setzt auf die Auswertung öffentlich verfügbarer Informationen zur Kartellaufdeckung. So hat sie bereits tausende Earnings Calls algorithmisch nach rund 500 Stichwortpaaren durchsucht, die auf Aussagen zu künftiger Preisgestaltung und zu Wettbewerbern hindeuten – etwa „Preisdisziplin“ und „Marktführer“ – und im Anschluss Hausdurchsuchungen bei Reifenherstellern durchgeführt. Rund die Hälfte ihrer Kartelluntersuchungen leitet sie von Amts wegen ein – ein vergleichsweise hoher Wert, der auf eine aktive, amtswegige Verfolgungstätigkeit hinweist.

Zwischen den Zeilen: Was man mitnehmen kann

Die neuen Ermittlungsmethoden haben für Unternehmen vielfältige Auswirkungen.

Das Risiko der Aufdeckung kartellrechtswidrigen Verhaltens steigt. Das Screening öffentlich verfügbarer Informationen oder den Wettbewerbsbehörden vorliegender Informationen (aus Vergabedatenbanken oder Registerdaten) mit algorithmischen oder KI-basierten Tools erhöht die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung kartellrechtswidrigen Verhaltens erheblich. Dies haben etwa die Hausdurchsuchungen bei Reifenherstellern gezeigt, die die Kommission durchgeführt hat, nachdem die Durchsicht tausender Earnings Calls Auffälligkeiten in dem Sektor zutage förderte.

Risiken einschätzen. Unternehmen sollten sich fragen, welche Informationen über ihr eigenes Marktverhalten öffentlich verfügbar sind, welche Informationen in öffentlicher Kommunikation geteilt werden, welche Schlüsse sich daraus ziehen lassen und ob dies zu einem Kartellrechtsrisiko führen kann. Die Wettbewerbsbehörden (und ihre KI-Werkzeuge) lesen mit. Öffentliche Kommunikation sollte daher vorab kartellrechtlich geprüft und verantwortliche Mitarbeiter geschult werden.

Compliance wird wichtiger. Mit dem steigenden Aufdeckungsrisiko wachsen die Anforderungen an die Kartellrechts-Compliance. Unternehmen sollten sich fragen, ob ihre Mitarbeiter ausreichendes Compliance-Wissen haben und dieses regelmäßig auffrischen. Schulungen sollten gezielt Vertrieb, Einkauf, Human Resources und Public Relations adressieren, die allesamt ein eigenes Risikoprofil aufweisen.

Die Wahrscheinlichkeit von Zufallsfunden steigt. Bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmen Wettbewerbsbehörden große Datenmengen. Deren Durchsuchung durch KI-basierte Tools, die neben die händische Durchsicht durch Sachbearbeiter tritt, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass über den im Durchsuchungsbeschluss konkretisierten Vorwurf hinaus Zufallsfunde gemacht werden. Umso wichtiger ist es, während einer Hausdurchsuchung darauf zu achten, dass nur Daten beschlagnahmt werden, die vom Durchsuchungsbeschluss gedeckt sind – und dass die internen Richtlinien für Hausdurchsuchungen von Unternehmen auf dem neuesten Stand sind.

Der KI-Einsatz durch Wettbewerbsbehörden hat Einfluss auf alle Branchen – nicht nur auf Unternehmen, die in sensiblen Bereichen tätig sind, etwa solche, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. In weiteren Blogbeiträgen werden wir einzelne Anwendungsbereiche des KI-Einsatzes von Wettbewerbsbehörden näher beleuchten und aufzeigen, was dies für Unternehmen bedeutet.

Offenlegung: Diese Beiträge entstehen so, wie wir arbeiten: Themenwahl, Analyse, Argumentation und die finale Formulierung stammen von uns. Am Weg dorthin setzen wir KI als Recherche- und Formulierungswerkzeug ein. Das Ergebnis soll für sich sprechen.


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